Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Initiative gut beraten und die Weiterbildungsdatenbank.

Siehe auch: Welche Vorteile bringt es mir, an gut beraten teilzunehmen? 

Weiterbildungsdatenbank: Anmelden, Stammdaten verwalten/ändern

Wie eröffne ich ein Bildungskonto?

Die Kontoeröffnung kann von einem Trusted Partner Basis (TP Basis) oder durch die Geschäftsstelle gut beraten erfolgen. Der TP Basis muss durch Sie beauftragt und bevollmächtigt werden, ein Konto in der Weiterbildungsdatenbank (WBD) zu eröffnen.

Die Kontoeröffnung durch die Geschäftsstelle gut beraten können Sie hier online beantragen.

Nach Anlage des Bildungskontos in der WBD erhalten Sie drei E-Mails mit den Absendern: noreply@gutberaten.versicherung und noreply@tgic.de. Eine E-Mail enthält die gut beraten ID (18-stellig nach dem Format JJJJMMTT-XXXXXX-XX) eine E-Mail das TGIC-Benutzerkonto (10-stellig) und eine E-Mail das TGIC-Kennwort (12-stellig). Die gut beraten ID benötigen Bildungsdienstleister, um die Bildungszeit auf Ihr persönliches Bildungskonto zu buchen. Mit den Zugangsdaten (TGIC-Benutzerkonto und TGIC-Kennwort) und einer mTAN können Sie sich an Ihr Bildungskonto anmelden. Die mTAN wird während des Anmeldevorgangs generiert und per SMS an die in den Stammdaten Ihres Bildungskontos hinterlegte SMS-fähige Telefonnummer gesendet.

Wie melde ich mich an der Weiterbildungsdatenbank an?

Den Zugang zur Weiterbildungsdatenbank finden Sie hier.

Nach einem Klick auf „Anmelden“ werden Sie zur TGIC Anmeldemaske weitergeleitet.
Dort geben Sie in das oberste Eingabefeld das TGIC-Benutzerkonto ein (10-stellige Zahl). Kopieren und fügen Sie das TGIC-Kennwort (12-stellige Kombination aus Buchstaben, Sonderzeichen und Zahlen) in das untere Kennwortfeld ein. Anschließend zählen Sie bitte die Punkte, die in diesem Feld erscheinen. Gelegentlich werden Leerzeichen mitkopiert. Sind es mehr als 12 Punkte löschen Sie bitte den/die überzähligen Punkt/e, dann klicken Sie auf "Weiter". Es öffnet sich eine neue Maske, bitte geben Sie dort die Ihnen per SMS zugesandte mTAN ein. Anschließend die Anmeldung durch Anklicken des Buttons "Bestätigen" abschließen. Nach einer erfolgreichen Anmeldung wird die Startseite der WBD angezeigt.

Hinweise:

  • Die mTAN ist ca. 5 Minuten lang gültig.
  • Nach einem Fehlversuch muss der komplette Anmeldevorgang erneut durchgeführt werden, eine Korrektur ist nicht möglich. Für jeden Anmeldevorgang wird eine neue mTAN benötigt.

Sollten Probleme mit dem Anmeldeprozess auftreten, wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an den gut beraten Support.

Wie kann ich mein TGIC-Kennwort ändern?

Der Menüpunkt „TGIC-Kennwort ändern“ wird nur auf der Anmeldeseite angezeigt, nach Anmeldung an der Weiterbildungsdatenbank ist dieser Menüpunkt nicht mehr verfügbar. Die Kennwortrichtlinien finden Sie im Hilfe Menü.

Warum erhalte ich keine mTAN?

Um eine mTAN erhalten zu können, muss in den Stammdaten Ihres Bildungskontos eine SMS-fähige Telefonnummer im internationalen Format (0049-1xxxxx) hinterlegt sein. Zur Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Trusted Partner Service oder, für Selbstpflegerkonten, an den gut beraten Support.

Kann ich meine Stammdaten auch dann selbst ändern, wenn mein Konto durch einen Trusted Partner Service verwaltet wird?

Wenn Ihr Bildungskonto durch einen Trusted Partner Service (TP Service) verwaltet wird, ist dieser für die Pflege der Stammdaten verantwortlich. Sie selbst haben nur das Leserecht.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren TP Service.

Was ist die gut beraten ID und wozu brauche ich sie?

Die gut beraten ID (18-stellige Zahlenkombination nach dem Format JJJJMMTT-XXXXXX-XX) erhalten Sie bei der Eröffnung Ihres Bildungskontos.

Die gut beraten ID benötigen Bildungsdienstleister, um die Weiterbildungszeit auf Ihr persönliches Bildungskonto zu buchen.

Was kostet die Teilnahme an der Initiative gut beraten für vertrieblich Tätige?

Für die Eröffnung bzw. Verwaltung eines Bildungskontos fallen gegenüber der Geschäftsstelle gut beraten keine Kosten an.

Ob eine zertifizierte Organisation (Trusted Partner) einen Kostenbeitrag für die Eröffnung oder die Verwaltung eines Kontos erhebt, bleibt der jeweiligen Organisation überlassen.

Das Dokument "Kostenbeiträge/Leistungsbeschreibung" gibt Auskunft über die aktuellen Kostenbeiträge. Die Trägerverbände sind eingetragene Vereine, die Kostenbeiträge dienen der Deckung der Kosten für die Initiative gut beraten.

Mein Bildungskonto

Brauche ich als vertrieblich Tätige:r einen Trusted Partner Basis?

Der Trusted Partner Basis (TP Basis) nimmt die Anlage eines Bildungskontos in der Weiterbildungsdatenbank vor. Hierzu muss er von Ihnen beauftragt und bevollmächtigt werden. Der TP Basis ist erforderlich, um Ihre Identität zu bestätigen.

Alternativ kann die Eröffnung eines Bildungskontos durch die Geschäftsstelle gut beraten über den folgenden Link beantragt werden.

Wie kann ich meinen Trusted Partner Service wechseln?

Möchten Sie Ihren Trusted Partner Service (TP Service) wechseln, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1.     Löschung der bestehenden Service-Zuordnung durch den aktuell hinterlegten TP Service

In diesem Fall ist die Kündigung des Service-Vertrags zwischen Ihnen und dem TP Service erforderlich. Damit der Zugriff auf die Weiterbildungsdatenbank (WBD) trotz Kündigung weiterhin gewährleistet ist, müssen Sie dem TP Service eine gültige E-Mail-Adresse und eine gültige SMS-fähige Telefonnummer mitteilen. Nach Kündigung des Service-Vertrags entlässt der aktuell hinterlegte TP Service das Bildungskonto in den Transferpool. Nur wenn sich dieses im Transferpool befindet, kann es durch einen neuen TP Service aufgenommen werden.

2.     Beantragung der Löschung der Service-Zuordnung durch den neuen TP Service

Haben Sie bereits der Verwaltung Ihres Bildungskontos durch einen neuen TP Service zugestimmt, so kann der neue TP Service den Wechsel der Service-Zuordnung in der WBD direkt beantragen. Der aktuelle TP Service wird darüber automatisch in Kenntnis gesetzt. Der aktuelle TP Service kann innerhalb einer Frist von 28 Tagen die Löschung der bestehenden Service-Zuordnung bestätigen. Sie oder der aktuell hinterlegte TP Service haben während dieser Zeit die Möglichkeit den Wechselantrag abzulehnen. Der neue TP Service kann seinen Antrag innerhalb der Frist widerrufen. Nach Fristablauf wird das Bildungskonto automatisch dem neuen TP Service zugeordnet.

3.     Beantragung der Löschung der bestehenden Service-Zuordnung durch die kontoinhabende Person

Möchten Sie Ihr Bildungskonto eigenständig verwalten (Selbstpfleger) oder durch einen neuen TP Service verwalten lassen, können Sie die Löschung der aktuellen Service-Zuordnung in der WBD direkt beantragen. Nach Antragstellung durch Sie wird der aktuell hinterlegte TP Service benachrichtigt und kann innerhalb der 28-tägigen Frist Ihren Antrag widerrufen. Ebenso können Sie Ihren Antrag widerrufen. Nach Fristablauf wird die Service-Zuordnung automatisch gelöscht und Sie können Ihr Bildungskonto selbst verwalten oder innerhalb von 8 Wochen durch einen neuen TPS übernehmen lassen.

4.     Übernahme durch TP Service aus dem Status Selbstpfleger

Befindet sich Ihr Bildungskonto im Status "Selbstpfleger" und soll in Zukunft durch einen TP Service verwaltet werden, kann dieser das Konto anhand Ihrer Daten in der WBD finden und darüber direkt bei Ihnen einen Antrag auf TP Service-Übernahme stellen. Sofern Sie diesem Antrag innerhalb von 28 Tagen zustimmen, geht Ihr Bildungskonto in die Service-Zuordnung des TP Service über, andernfalls wird der Antrag automatisch abgelehnt.

Wer kann das Bildungskonto einsehen?

Lediglich der vertrieblich Tätige hat Einblick in sein Konto. Es sei denn, er hat einen Trusted Partner Service (TP Service) mit der Verwaltung seines Bildungskontos beauftragt. Ein TP Service hat vollen Zugriff und Einblick auf das Konto. Die kontoinhabende Person besitzt in diesem Fall nur noch Leserechte.

Kann ich mein Bildungskonto bei einem Arbeitgeberwechsel beziehungsweise Wechsel des Vertragspartners „mitnehmen“?

Ein Bildungskonto ist ein personenbezogenes Konto und ist nicht an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis gebunden. Sämtliche Daten, die in der Weiterbildungsdatenbank der Initiative gut beraten hinterlegt sind, gehören Ihnen. Sie erhalten mit der Eröffnung des Bildungskontos eine persönliche gut beraten ID und Zugangsdaten für Ihr Bildungskonto (TGIC-Benutzerkonto und TGIC-Kennwort).

Es empfiehlt sich allerdings, die Stammdaten des Bildungskontos vor dem Arbeitgeber- bzw. Vertragspartnerwechsel anzupassen, damit Sie als kontoinhabende Person den vollen Zugriff auf Ihr Konto behalten.

Ich habe zwei Bildungskonten. Können diese zusammengeführt werden?

Ihre komplette Weiterbildungszeit kann nur dann zur Ausstellung von Nachweisen und Zertifikaten herangezogen werden, wenn die Konten zusammengeführt werden. Die Zusammenführung können Sie bei der Geschäftsstelle gut beraten beantragen. Einen Antrag auf Kontenzusammenführung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass sich das zu deaktivierende Bildungskonto in keiner aktiven Servicezuordnung befinden darf. Diese muss gegebenenfalls vor der Zusammenführung vom Kontoinhabenden, bzw. vom TPS geändert werden.

Was ist das Bildungskonto Plus? Wann und wozu benötige ich das?

In der Regel tragen die von gut beraten zertifizierten Bildungsdienstleister absolvierte Bildungsmaßnahmen auf die gut beraten Bildungskonten ein. Sollte dies bei einzelnen Unternehmen bzw. Bildungsdienstleistern nicht der Fall sein, haben wir mit der Erweiterung gut beraten Bildungskonto Plus eine Möglichkeit geschaffen, wie auch diese Maßnahmen den Bildungskonten gutgeschrieben werden können.

Voraussetzung für die Erweiterung zum Bildungskonto Plus ist, dass Sie ein gut beraten Bildungskonto als Selbstpfleger führen oder die Zustimmung Ihres Trusted Partner Service haben. Melden Sie sich in diesem Fall (telefonisch oder per E-Mail) beim gut beraten Support, um Ihr Bildungskonto Plus einzurichten. Von dort erhalten Sie einen personalisierten Link zum gut beraten Shop, in dem Sie die Erweiterung beauftragen und bezahlen können (jährlicher Kostenbeitrag: 16,66 EUR brutto - unabhängig von der Anzahl der Buchungen). Nachdem Ihr Bildungskonto Plus aktiviert ist (ca. 1 bis 2 Werktage nach Beauftragung bzw. Bezahlung), erhalten Sie eine Nachricht. Über eine Menüerweiterung Ihres Bildungskontos gelangen Sie zu einer Eingabemaske. Dort können Sie Ihre Bildungsmaßnahmen eintragen.

Weiterbildungszeit

Warum erscheinen meine Weiterbildungen nicht auf meinem Kontoauszug?

Für die Buchung der Weiterbildungszeit ist der seminardurchführende, zertifizierte Bildungsdienstleister (BDL) zuständig. Bitte wenden Sie sich für Rückfragen zu Ihrer Bildungsmaßnahme direkt an den jeweiligen BDL.

Weiterbildungsmaßnahmen eines nicht-zertfizierten BDL können von Kontoinhabenden mit der Erweiterung Bildungskonto Plus selbst verbucht werden (siehe Bildungskonto Plus).

Wie sieht es mit Weiterbildungsmaßnahmen aus, die schon länger zurückliegen? Können diese noch auf mein Bildungskonto gebucht werden?

Weiterbildungsmaßnahmen können bis zum 30.06. des Folgejahres gebucht werden. Grundsätzlich soll jede Buchung zeitnah nach Abschluss der Maßnahme erfolgen.

Warum erscheinen auf meinem Kontoauszug in Rot hinterlegte Buchungen?

Dabei handelt es sich um stornierte Buchungen. Die Darstellung beinhaltet die ursprüngliche Gutschrift der Weiterbildungszeit und die vorgenommene Stornierung. Für die Eintragung bzw. Stornierung der Weiterbildungszeit ist der jeweilige seminardurchführende Bildungsdienstleister zuständig.

Bitte wenden Sie sich für Rückfragen zu Ihrer stornierten Weiterbildungsmaßnahme direkt an den jeweiligen Bildungsdienstleister.

Gelten bei Webinaren die gleichen Anforderungen an den Teilnahmenachweis wie bei anderen Lernarten?

Ja. Bei Webinaren über ein Online-Konferenztool ist, analog zur Präsenzveranstaltung, dafür zu sorgen, dass die angemeldeten teilnehmenden Personen für die Dauer der gesamten Veranstaltung selbst anwesend sind. Dies kann mittels einer technischen Lösung oder über die didaktische Gestaltung der Maßnahme geschehen (z. B. den Einbau geeigneter Lernerfolgskontrollen).

Unter welche Weiterbildungskategorie fallen virtuelle Seminare und virtuelle Vorträge?

In der Datenbank sind die virtuellen Seminare und virtuellen Vorträge der Kategorie „gesteuertes E-Learning“ zuzuordnen.

Bildungsdienstleister

Wie kann ich erkennen, ob ein Bildungsdienstleister zertifiziert ist?

Eine Liste der zertifizierten Bildungsdienstleister finden Sie hier.

Wer ist mit „Bildungsdienstleister“ gemeint?

Als Bildungsdienstleister im Sinne der Initiative gut beraten werden alle Anbieter von Bildung bezeichnet, die sich an die Zielgruppe der vertrieblich Tätigen unmittelbar wenden oder die Bildungsmaßnahmen anbieten, die von vertrieblich Tätigen zur Ausbildung ihrer Fach- und Beratungskompetenz ausgewählt werden. Bildungsdienstleister sind also zum Beispiel die Organisationseinheiten von Versicherungsunternehmen, von Maklerhäusern oder Vertriebsgesellschaften, die als Schwerpunktaufgabe die professionelle Erstellung und Durchführung von Bildungsangeboten für die Zielgruppe dieser Initiative haben sowie Unternehmen, die Bildungsangebote auf dem freien Markt in offener Form anbieten. Ebenso können Verbände der Versicherungswirtschaft, die Bildungsmaßnahmen für vertrieblich Tätige anbieten, als Bildungsdienstleister fungieren.

Nachweise

Wie bekomme ich Bildungszeit gutgeschrieben?

In der Regel buchen die zertifizierten Bildungsdienstleister die von Ihnen absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen direkt auf Ihr Bildungskonto. Sollte dies bei einzelnen Unternehmen/Bildungsdienstleistern nicht der Fall sein, können Sie die Buchung auch selbst übernehmen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die Sie bei einem nicht-zertifizierten Bildungsdienstleister absolviert haben.

Melden Sie sich in diesen Fällen bitte zunächst beim gut beraten Support, um ihr Bildungskonto mit der Funktion Bildungskonto Plus zu erweitern. Alles Weitere erfahren Sie dort.

Wie erhalte ich das gut beraten Weiterbildungssiegel?

Bei Erreichen von 30 Stunden Weiterbildungszeit pro Kalenderjahr auf Ihrem gut beraten Bildungskonto erhalten Sie wie bisher, nach Ablauf einer obligatorischen 28-tägigen Stornofrist, das gut beraten Zertifikat. Dieses wird Ihnen sowohl im Bildungskonto zum Download bereitgestellt als auch automatisch per E-Mail versendet.
In dieser E-Mail erhalten Sie unter anderem auch einen personalisierten Link zum gut beraten Shop, in dem Sie das digitale gut beraten Weiterbildungssiegel kostenpflichtig bestellen können. 

Alternativ können Sie sich eine E-Mail samt Bestelllink erneut unter dem Menüpunkt „Erklärungen und Zertifikate“ in den Stammdaten Ihres Bildungskonto zuschicken lassen. Klicken Sie hierfür auf das Briefsymbol neben dem gut beraten Siegel.

Welche Nachweise meiner Weiterbildung gibt es neben dem Kontoauszug?

Nach Buchung einer Bildungsmaßnahme auf das gut beraten Bildungskonto erhalten die Kontoinhabenden am Folgetag automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung inklusive eines aktuellen Kontoauszuges über die bisher für das aktuelle Bildungsjahr hinterlegte Weiterbildungszeit.

Wenn Sie 15 Stunden Weiterbildung erreicht haben, erhalten Sie im Februar des Folgejahres eine Erklärung mit dem dazugehörigen Kontoauszug, die zur Vorlage bei Aufsicht, Arbeitgeber, Produktgeber und natürlich auch beim Kunden dient.

Wenn Sie darüber hinaus 30 Stunden Weiterbildungszeit im Kalenderjahr auf Ihrem gut beraten Bildungskonto hinterlegt haben, erhalten Sie nach einer 28-tägigen Stornofrist ab Erreichen der 30 Stunden das gut beraten Zertifikat. Zudem können Sie in diesem Fall ein personalisiertes gut beraten Weiterbildungssiegel, das Sie in Ihrer Kommunikation und Werbung verwenden können, gegen einen geringen Kostenbeitrag bestellen.

Rund um den Erklärungsversand

Welche Serviceleistungen erhalte ich von gut beraten?

Wir senden Ihnen im Februar eine E-Mail mit der Übersicht, über die von Ihnen im Vorjahr bei gut beraten dokumentierten Bildungsmaßnahmen. Bei Erreichen von mindestens 15 Stunden Bildungszeit erhalten Sie zusätzlich eine für Sie vorbereitete Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach Anlage 4 der VersVermV. Wenn Sie von Ihrer Aufsichtsbehörde, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Produktgeber aufgefordert werden, Ihre Weiterbildung nachzuweisen, können Sie diese nutzen. Die Erklärung gilt nur in Verbindung mit dem beigefügten gutberaten Kontoauszug. 

Warum sind nicht alle Bildungsmaßnahmen, die ich besucht habe, auf meinem Kontoauszug aufgeführt?

Für die Buchung der Bildungszeit ist, je nach Art der Zusammenarbeit mit der Initiative gut beraten, der seminardurchführende, zertifizierte Bildungsdienstleister zuständig. Bitte wenden Sie sich für Rückfragen zu Ihrer Bildungsmaßnahme zunächst direkt an den jeweiligen Bildungsdienstleister. 

Bildungszeit von Maßnahmen, die Sie bei nicht-zertifizierten bzw. nichtbuchenden Bildungsdienstleistern absolviert haben, können mit der Erweiterung Bildungskonto Plus selbst verbucht werden (siehe Bildungskonto Plus).

Warum habe ich keine Erklärung erhalten, obwohl ich 15 Stunden Bildungszeit gesammelt habe und diese auf dem Kontoauszug dokumentiert ist?

Eine Buchung der Bildungszeit kann innerhalb von 28 Tagen storniert werden. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie automatisch die Erklärung über die Erfüllung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung. 

Muss ich die Erfüllung meiner Weiterbildungsverpflichtung aktiv melden?

Nein, erst wenn Ihre Aufsichtsbehörde, Ihr Arbeitgeber oder Ihr Produktgeber Sie auffordert, müssen Sie den Nachweis erbringen. Hierzu dient Ihnen die Erklärung in Verbindung mit dem gut beraten Kontoauszug. 

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich an das gut beraten Support-Team.

 

Support gut beraten

089 922001-850

E-Mail

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