Konzept und Ziele der Initiative gut beraten
gut beraten ist eine freiwillige Initiative der deutschen Versicherungswirtschaft. Sie verfolgt das Ziel, die Weiterbildungsaktivitäten der Branche aufzuzeigen und die Professionalisierung der vertrieblich Tätigen zu fördern.
Bereits 2014 hatten die Verbände der Versicherungswirtschaft die Initiative gut beraten – Regelmäßige Weiterbildung der vertrieblich Tätigen lanciert. Danach sollten sich alle Versicherungsvermittler:innen regelmäßig in einem Umfang von mindestens 30 Stunden pro Kalenderjahr weiterbilden.
Seit 2018 wird die Weiterbildung der vertrieblich Tätigen gesetzlich geregelt. Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wird von Industrie- und Handelskammern sowie der BaFin überwacht. Diese gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen die immense Vorleistung der Versicherungswirtschaft durch die Initiative gut beraten. Heute nimmt die Initiative als Interessenvertretung eine Mittlerrolle ein zwischen vertrieblich Tätigen, Versicherungsunternehmen und -betrieben sowie Gesetzgeber und Aufsichten.
Die Dokumentation der gesetzlich geforderten Weiterbildungszeit im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Kalenderjahr sowie des freiwilligen höheren Engagements erfolgt seit Anbeginn überbetrieblich und nach einem qualitätsgesicherten, gemeinsamen Standard. Die Basis dafür sind die Anrechnungsregeln, die wir gemeinsam mit Unternehmen und Verbänden der Versicherungswirtschaft erstellt haben.
Mit der Weiterbildungsdatenbank und den persönlichen Bildungskonten stellt die Initiative gut beraten ein wirksames Instrument zur Verfügung, mit dem absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen übersichtlich und vollständig dokumentiert werden können. Wer die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Stunden erreicht, erhält jeweils Anfang Februar einen Kontoauszug und eine vorbereitete Erklärung, die zur Vorlage bei Aufsicht, Arbeitgeber, Produktgeber, Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer und natürlich auch bei Versicherungskunden dient.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit der Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie aus dem Jahr 2016 in deutsches Recht gibt es seit Februar 2018 für alle in der Versicherungswirtschaft vertrieblich Tätigen die gesetzliche Verpflichtung, sich in einem Umfang von mindestens 15 Stunden im Kalenderjahr weiterzubilden (siehe Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie).
Die Details zur Ausgestaltung der Weiterbildungspflicht regelt die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Viele Anmerkungen des BWV Bildungsverbands wurden im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt.
Die Einhaltung der Weiterbildungspflicht wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie – für gebundene Versicherungsvermittler:innen – durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.
Die IHK überprüft im Rahmen von Stichprobenkontrollen, ob die Gewerbetreibenden der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterbildung nachkommen (vgl. § 7 Absatz 3 VersVermV).
Um eine Orientierungshilfe bei der Umsetzung der Vorschriften zu geben, haben die Aufsichtsbehörden einen Fragen-Antworten-Katalog erarbeitet. Aktualisierungen werden jeweils durch die Aufsichten öffentlich bekannt gegeben.
Unter Berücksichtigung der Weiterbildungsbedarfe der vertrieblich Tätigen gestalten die Anrechnungsregeln die gesetzlichen Vorgaben zur Weiterbildungspflicht im Abgleich mit den Vorstellungen der Aufsichten und im Sinne des Verbrauchers praxistauglich aus.
Träger der Initiative
Die Initiative gut beraten – Weiterbildung der vertrieblich Tätigen – wird von Verbänden der Versicherungswirtschaft getragen (Trägerverbände). Diese Verbände wirkten im Ausschuss „Weiterbildung der vertrieblich Tätigen“ zusammen, um die Initiative nachhaltig einzuführen: "Unser gemeinsames Ziel ist die Stärkung der Beratungsqualität in unserer Branche“, verkündete Dr. h. c. Josef Beutelmann, damaliger Vorstandsvorsitzender des BWV, im April 2013. Damit brachte er die Motivation der Initiatoren zum Ausdruck.
Gremien
Zwei Gremien sorgen für eine breite Einbindung von Brancheninstitutionen und interessierter Öffentlichkeit:
Ausschuss Weiterbildung der vertrieblich Tätigen
Trägerausschuss
Ziel und Aufgaben:
Das Ziel des Ausschusses ist es, die gemeinsame Brancheninitiative zur Weiterbildung der vertrieblich Tätigen in Deutschland zu etablieren, zu unterstützen und als Maßnahme der Qualitätssicherung im Versicherungsvertrieb und zur Stärkung des Ansehens des Berufsbilds der vertrieblich Tätigen zukunftssicher zu gestalten. Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Etablierung und Unterstützung und Monitoring der Initiative
Sicherstellen einer breiten Beteiligung der vertrieblich Tätigen
Öffentlichkeitsarbeit
Dialog mit Politik und Wissenschaft
Weiterentwicklung der Initiative
Mitglieder:
Die Mitglieder sind ehrenamtlich oder hauptamtlich tätige leitende Repräsentant:innen der Verbände, die die gemeinsame Brancheninitiative tragen.
Ausschuss Qualitätssicherung Weiterbildung der vertrieblich Tätigen
Qualitätssicherungsausschuss
Ziel und Aufgaben:
Der Ausschuss wirkt maßgeblich bei der Entwicklung und Umsetzung der Verfahren zur Qualitätssicherung in der Brancheninitiative gut beraten nach den Vorgaben des Trägerausschusses mit. Zu den Hauptaufgaben gehören:
Entwicklung und Umsetzung von Kriterien und Verfahren zur Qualitätssicherung
Entwicklung von Grundsätzen zur Zulassung von Bildungsdienstleistern für das Eintragen von Bildungszeiten in die Weiterbildungsdatenbank
Entwicklung von Verfahren zur Sicherstellung der regelkonformen Anrechnung von Bildungszeiten bei zertifizierten Bildungsdienstleistern
Erstellung von Berichten zur Arbeit des Ausschusses, insbesondere für den Trägerausschuss
Mitglieder:
Die Mitglieder sind Vertreter:innen der Trägerverbände, vom Trägerausschuss berufene Expert:innen von Institutionen, die sich mit der Qualitätssicherung von Bildungsmaßnahmen befassen, sowie Repräsentant:innen interner und externer Bildungsanbieter.
Unser Team
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