Qualitätssicherung

Initiative gut beraten fördert die regelmäßige Weiterbildung der vertrieblich Tätigen in der Versicherungswirtschaft und leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung. Wir haben heute:

  • Einen hohen Qualitätsstandard für Bildungsmaßnahmen für vertrieblich Tätige, der durch Zertifizierungen und Audits von über 370 Bildungsanbietern umgesetzt wird.
  • Regeln für die Anrechnung von Weiterbildungen auf die geforderte Bildungszeit,  die wir gemeinsam erstellt haben und die von allen geschätzt werden.
  • Mehr als 100.000 vertrieblich Tätige, die ihre Bildungszeit durch ihr gut beraten Bildungskonto nachweisen: transparent, vollständig, übersichtlich und immer verfügbar.
  • Weiterbildung über das notwendige Maß hinaus: 30 Stunden im Jahr wollen wir nach Möglichkeit erreichen – und wer das schafft, erhält dafür ein zusätzliches gut beraten Zertifikat.

Qualitätssicherungsverfahren

Qualität, Seriosität und Transparenz stehen bei der regelmäßigen Weiterbildung der vertrieblich Tätigen im Mittelpunkt und werden durch das hier beschriebene Qualitätssicherungsverfahren gewährleistet.

Maßgeblich für die Qualität einer Bildungsmaßnahme sind die Bildungsdienstleister. Sie sind verantwortlich für das Bildungsangebot, für die Konzeption, Planung und Durchführung der von ihnen angebotenen Bildungsmaßnahmen.

Ziel dieses Qualitätssicherungsverfahrens ist, dass sich alle Beteiligten – Aufsichtsbehörden, vertrieblich Tätige, Bildungsanbieter, Kund:innen, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit – darauf verlassen können, dass nur solche Weiterbildungen mit Bildungszeit honoriert werden, die den hohen Qualitätsstandards der Initiative entsprechen (siehe Anrechnungsregeln). Das System der Qualitätssicherung soll ebenso gewährleisten, dass mögliche Fälle von Fehlverhalten aufgedeckt und verhindert werden können.

Elemente der Qualitätssicherung

Das Qualitätssicherungsverfahren für Bildungsdienstleister setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: 

  • Zertifizierung,

  • Audit,

  • Qualitätssicherungsdialog,

  • Maßnahmen-Check,

  • Monitoring.

Alle Elemente verfolgen das Ziel, die Qualitätsstandards der Initiative zu sichern und die zertifizierten Partner bei der Umsetzung zu unterstützen.

Zertifizierung der Bildungsdienstleister

Die Geschäftsstelle gut beraten zertifiziert Bildungsdienstleister, die sich an der Initiative beteiligen möchten. Die Zertifizierung ist das erste Element der Qualitätssicherung. Diese stellt sicher, dass die angebotenen Maßnahmen den gut beraten Qualitätsstandards entsprechen. Zur Kennzeichnung gegenüber vertrieblich Tätigen und Aufsichten erhalten die zertifizierten Bildungsdienstleister ein individualisiertes gut beraten Qualitätssiegel, das jeweils für ein Kalenderjahr gültig ist.

Im Rahmen der Zertifizierung erhält der Bildungsdienstleister alle relevanten Informationen, Dokumente und Durchführungsbestimmungen rund um die Initiative gut beraten.  Die Qualitätsstandards der Initiative gut beraten werden auf Basis eines Seminarbeispiels gemeinsam besprochen. Der Bildungsdienstleister verpflichtet sich mit der Zertifizierung, die Qualitätsstandards der Initiative einzuhalten.

Die Zertifizierung erfolgt in mehreren Schritten:

Schritt 1 – Registrierung im gut beraten Portal

Der Zertifizierungsantrag wird online über das gut beraten Portal gestellt. Im ersten Schritt werden
Zugangsdaten angefordert, die einen Login in das Serviceportal ermöglichen.

Schritt 2 – Antragstellung

Mit dem Antrag auf Zertifizierung werden Angaben zum Unternehmen erfasst und notwendige Dokumente heruntergeladen.

Je nach Gesellschaftsform ist ein Unternehmensnachweis hochzuladen. Dies kann ein Auszug aus dem Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung oder ein anderer qualifizierter Nachweis für eine unternehmerische Tätigkeit sein.

Zudem ist ein nach den Anrechnungsregeln (AR) bewertetes Seminarbeispiel aus dem eigenen Bildungsangebot hochzuladen. Dieses besteht aus einer Beschreibung für die Teilnehmenden und einer Ablaufplanung, auf die sich die Durchführung stützt. Musterbeispiele finden sich in den Anrechnungsregeln in Kapitel 8. Des Weiteren ist der Upload eines Anforderungsprofils für das Trainingspersonal erforderlich (siehe AR Kapitel 2.2.3). 

Die Organisation wird per E-Mail informiert, sobald der Geschäftsstelle gut beraten der Antrag zur Prüfung vorliegt.

Schritt 3 – Antragsprüfung

Nach Antragseingang prüft die Geschäftsstelle gut beraten die eingereichten Dokumente und klärt ggf. offene Punkte mit dem Antragsteller.

Schritt 4 – Zertifizierungsgespräch via Webmeeting

Die Geschäftsstelle gut beraten vereinbart mit der Organisation einen Termin für das Zertifizierungsgespräch. Gegenstand des etwa 60-minütigen Gesprächs sind folgende Themen:

  • Abgleich der Antragsdaten
  • Leistungsbausteine und Kostenbeitrag
  • Rechte und Pflichten als zertifizierter Partner
  • Seminarbeispiel und Anrechnungsregeln
  • Sofern zutreffend: Einführung in die Funktionen der Weiterbildungsdatenbank
  • Nächste Schritte (Vertragsversand etc.)

Das Gespräch wird dokumentiert und der Organisation zur Verfügung gestellt.

Schritt 5 – Vertragsabschluss

Im Anschluss an das Zertifizierungsgespräch versendet die Geschäftsstelle gut beraten den Zertifizierungsvertrag. Die Organisation wählt die gewünschten Leistungsbausteine (siehe das Dokument „Kostenbeiträge/Leistungsbeschreibung“) und sendet den unterschriebenen Antrag an die Geschäftsstelle zurück.

Schritt 6 – Aktivierung der Zertifizierung ggf. mit Zugang zur Weiterbildungsdatenbank

Nach Vertragseingang werden das individualisierte Qualitätssiegel und die Zertifizierungsurkunde zum Download im gut beraten Portal bereitgestellt.

Sofern die Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben wurde, erfolgt die Aufnahme des Unternehmens in das Verzeichnis der zertifizierten Bildungsdienstleister auf der Homepage von gut beraten.

Im letzten Schritt wird die Organisation (sofern zutreffend) in der Weiterbildungsdatenbank angelegt. Der bzw. die hauptverantwortliche Ansprechpartner:in erhält Zugangsdaten und kann weitere Benutzer:innen anlegen sowie deren Rolle und Rechte in den Einstellungen verwalten.

Anschließend erfolgt der Rechnungsversand per Mail. Die Kostenbeiträge unterscheiden sich nach Unternehmensart, den entsprechenden Parametern und den gebuchten Leistungen. Einzelheiten enthält das Dokument „Kostenbeiträge/Leistungsbeschreibung“.

Mit Vertragseingang werden das personalisierte Qualitätssiegel und die Zertifizierungsurkunde zum Download im gut beraten Portal bereitgestellt. Die Zertifizierung ist damit aktiv.

Auditverfahren

Im Audit wird die regelkonforme Anwendung der Anrechnungsregeln sowie die korrekte Eintragung von Bildungszeit durch die zertifizierten Bildungsdienstleister beurteilt. Das Auditverfahren soll gewährleisten, dass eventuelle Missstände bei der Vergabe der anrechenbaren Bildungszeit durch Bildungsdienstleister aufgedeckt und verhindert werden können.

Die Audits basieren auf einer formalen online-Prüfung von Dokumenten. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich alle drei Jahre.

Weitere Informationen zum Audit sind im Qualitätssicherungshandbuch nachzulesen.

Monitoring

Neben Zertifizierung und Audit stellt das Monitoring von Sonderveranstaltungen ein weiteres Element der Qualitätssicherung dar. Die Trägerverbände der Initiative haben die Geschäftsstelle gut beraten damit beauftragt, auf Messen oder anderen großen Veranstaltungen zu überprüfen, ob die Qualitätsstandards dort eingehalten werden.

Weitere Beratungsangebote im Qualitätssicherungsprozess

Initiative gut beraten stellt den zertifizierten Bildungsdienstleister mit dem Qualitätssicherungsdialog und Maßnahmen-Check zusätzliche qualitätssichernde Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Qualitätssicherungsdialog

Der Bildungsdienstleister ist berechtigt, mit der Geschäftsstelle gut beraten jährlich einen Qualitätssicherungsdialog zu führen. In diesem Dialog hat der gut beraten Partner die Möglichkeit, mit der Geschäftsstelle in Kontakt zu treten, um Fragen zu stellen und Prozesse zu besprechen. Der Qualitätssicherungsdialog kann via Webmeeting oder telefonisch durchgeführt werden.

Maßnahmen-Check

Der Bildungsdienstleister hat die Möglichkeit, im Rahmen eines Maßnahmen-Checks ausgewählte Weiterbildungsangebote durch die Geschäftsstelle gut beraten auf Anrechenbarkeit überprüfen zu lassen. Die Geschäftsstelle spricht dabei Empfehlungen auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen aus. Die Entscheidung über die Anrechenbarkeit von Maßnahmen liegt im Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Kontakt

Bei Fragen rund um die Zertifizierung und Qualitätssicherung stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Ansprechpartnerin

Agata Jankowska

089 922001-814

E-Mail

Ansprechpartnerin

Sara Schaible

089 922001-856

E-Mail

Ansprechpartnerin

Jana Schakulat

089 922001-813

E-Mail

Ansprechpartnerin

Doris Schilcher

089 922001-854

E-Mail

Nach oben