Vertrieblich Tätige
Vertrieblich Tätige unterliegen seit 2018 einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht von 15 Stunden je Kalenderjahr. Ein geeigneter Nachweis darüber ist auf Anforderung der Aufsicht (IHK bzw. BaFin) vorzulegen. Zu diesem Zweck können vertrieblich Tätige ihre absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mit einem gut beraten Bildungskonto dokumentieren.
Folgende Personengruppen unterliegen der gesetzlichen Weiterbildungspflicht (siehe auch: FAQ der Aufsichten):
- Ausschließlichkeitsvermittler:in
Versicherungsvermittler:innen nach § 34d Abs. 1, Nr. 1 GewO - Angestellter Außendienst
Angestellte eines Versicherungsunternehmens/ Werbeaußendienst nach § 17 Abs. 3 MTV - Makler:in
Versicherungsmakler:innen nach § 34d Abs. 1, Nr. 2 GewO - Mehrfachagent:in
Versicherungsvertreter:innen mehrerer Versicherungsunternehmen nach § 34d Abs. 1, Nr. 1 GewO
- Versicherungsberater:in
Versicherungsberater:innen nach § 34d Abs. 2 GewO - Mitarbeiter:in eines Vermittlers bzw. einer Vermittlerin
Mitarbeiter:innen eines VU oder Vermittlerbetriebs (auch Sparkassen/ Banken) nach § 34d Abs. 9 GewO und § 48 VAG - Vertrieblich Tätige eines Versicherungsunternehmens (Innendienst / Service Center)
Unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligte Angestellte eines Versicherungsunternehmens nach § 48 Abs. 2 VAG - Leitungsperson
Leitungspersonen nach § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO und § 48 Abs. 2 VAG
Bildungskonto
Das gut beraten Bildungskonto ist für vertrieblich Tätige grundsätzlich kostenfrei und kann hier eröffnet werden.
Zehn Argumente für ein gut beraten Bildungskonto
Übersichtliches Bildungskonto – unabhängig vom Bildungsanbieter
gut beraten bündelt die IDD konformen Bildungsmaßnahmen für jeden vertrieblich Tätigen individuell und übersichtlich in einem Bildungskonto – unabhängig vom Bildungsanbieter. Die Eintragung Ihrer Bildungsmaßnahmen werden durch unsere zertifizierten Bildungsdienstleister vorgenommen. Bildungsmaßnahmen nicht-zertifizierter Bildungsdienstleister können Sie über die Erweiterung Bildungskonto Plus durch die Geschäftsstelle gut beraten prüfen und ggf. eintragen lassen. Für die Erweiterung zum Bildungskonto Plus erheben wir einen jährlichen Kostenbeitrag von 16,66 EUR (brutto) – unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Buchungen
Kontoauszug zum Kalenderjahr – automatisch und rechtskonform
Nach Buchung einer Bildungsmaßnahme auf das gut beraten Bildungskonto erhalten die Kontoinhabenden am Folgetag automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung inklusive eines aktuellen Kontoauszuges über die bisher für das aktuelle Bildungsjahr hinterlegte Weiterbildungszeit.
Bei 15 Stunden Weiterbildung: vorbereitete Erklärung gegenüber Aufsicht, Arbeitgeber, Produktgeber, VSH-Versicherer – und Kunden
Wer 15 Stunden Weiterbildung erreicht hat, erhält rechtzeitig nach Abschluss eines Kalenderjahrs eine vorbereitete Erklärung, die zur Vorlage bei Aufsicht, Arbeitgeber, Produktgeber, Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer und natürlich auch beim Kunden dient.
Bei 30 Stunden Weiterbildung: zusätzliches Zertifikat
Wer weiterhin den Anspruch verfolgt, 30 Stunden Weiterbildung im Jahr nachzuweisen, erhält bei Erreichen ein zusätzliches Zertifikat und hat die Möglichkeit, ein Weiterbildungssiegel zu erwerben.
Die Anrechnungsregeln – ein Top-Standard
gut beraten hat mit den Anrechnungsregeln einen Auslegungsstandard darüber geschaffen, was als Weiterbildung anerkannt werden sollte. Diese basieren auf den gesetzlichen Anforderungen, die allerdings sehr weit formuliert sind, so dass es eines solchen einheitlichen Standards für die Branche bedarf. Dieser Standard ist transparent und steht für jeden zum Download zur Verfügung.
Qualitätsüberprüfung
Insbesondere nimmt sich gut beraten der Qualitätsüberprüfung an und arbeitet hierbei auch mit geschulten externen Auditor:innen zusammen, um zu überprüfen, ob die Bildungsdienstleister, die Bildungszeiten auf gut beraten Bildungskonten buchen, sich vertragsgemäß an die Anrechnungsregeln halten. Dieses System ist in der Branche und bei den Aufsichten bekannt und anerkannt.
Ausgereifte technische Infrastruktur für Unternehmen, Vermittlerbetriebe und Verbände
Für den gebündelten Nachweis der Weiterbildungen hat gut beraten mit der Weiterbildungsdatenbank für unsere Mitgliedsunternehmen eine Infrastruktur aufgebaut, und die Unternehmen haben Schnittstellen zu dieser Datenbank etabliert, die sie jetzt nutzen können, ohne weitere IT-Investitionen in ein eigenes System.
Schlanke Prozesse für den Nachweis gegenüber Aufsicht und Produktgebern
gut beraten setzt sich dafür ein, dass Unternehmen schlanke Prozesse für das Nachweisverfahren gegenüber der Aufsicht zur Verfügung haben und Vermittlerbetriebe ein einfaches Verfahren zum Nachweis der Weiterbildung gegenüber Produktgebern.
Engagierte Beratung rund um die Weiterbildungsverpflichtung
Fragen rund um die Erfüllung der Weiterbildungspflicht werden vom gut beraten Support-Team mit hoher Kompetenz beantwortet. Hier helfen die Kolleg:innen aus dem gut beraten Support jede Woche Hunderten von Vermittlern.
Unsere gemeinsame Initiative schafft Vertrauen und Reputation
Was gut beraten besonders auszeichnet, ist die politische Dimension: Die gemeinsame Initiative der Verbände bündelt die Interessen der Branche gegenüber Politik und Aufsichten.
Vertrauen in die Transparenz und Selbstregulierungskraft der Branche aufzubauen ist uns offensichtlich gelungen, denn Gesetz und Verordnung lassen uns großen Handlungsspielraum. Dieses Vertrauen wollen wir erhalten und ausbauen. Das geht nur, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und unseren Standard hochhalten, gerade dann, wenn der Gesetzgeber tatsächlich weniger von uns verlangt, als wir uns selbst vorgenommen haben.
Bildungskonto Plus
Die vielen bei gut beraten zertifizierten Bildungsdienstleister und Versicherer buchen in der Regel die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen direkt auf die jeweiligen Bildungskonten der vertrieblich Tätigen.
Ist dies bei einzelnen Unternehmen bzw. Bildungsdienstleistern nicht der Fall, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, ein bestehendes Bildungskonto gegen einen geringen Kostenbeitrag zu einem Bildungskonto Plus zu erweitern, um auch diese Maßnahmen dem Bildungskonto gutschreiben zu können.
Voraussetzung für das Bildungskonto Plus ist, dass Sie ein gut beraten Bildungskonto als Selbstpfleger führen oder die Zustimmung Ihres Trusted Partner Service haben. Melden Sie sich in diesen Fällen (telefonisch oder per E-Mail) beim gut beraten Support. Von dort erhalten Sie einen personalisierten Link zum gut beraten Shop, in dem Sie die Erweiterung beauftragen und bezahlen können (Kostenbeitrag pro Kalenderjahr: 16,66 EUR brutto – unabhängig von der Anzahl der Buchungen). Die Beauftragung gilt nur für das aktuelle Kalenderjahr (unabhängig vom Bestelldatum) und verlängert sich nicht automatisch (kein Abo).
Sobald Ihr Bildungskonto Plus aktiviert ist (ca. 1 bis 2 Werktage nach Beauftragung bzw. Bezahlung), erhalten Sie eine Nachricht. Über eine Menüerweiterung Ihres Bildungskontos gelangen Sie zu einer Eingabemaske, über die Sie Bildungsmaßnahmen eintragen können. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Nachweisdokumente von gut beraten
gut beraten Kontoauszug
Alle Bildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsdienstleistern auf die Bildungskonten der vertrieblich Tätigen gebucht werden, finden sich auf deren Kontoauszug wieder. Kontoinhabende, die von der Aufsichtsbehörde, dem Arbeit- oder Produktgeber aufgefordert werden, die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nachzuweisen, können den Kontoauszug hierfür nutzen. Bei jeder neu eingetragenen Bildungsmaßnahme erhalten die Kontoinhabenden bei entsprechender Einstellung in den Stammdaten ihres Bildungskontos automatisch einen Kontoauszug zugestellt.
gut beraten Erklärung
Sind mindestens 15 Stunden qualifizierter Weiterbildung dokumentiert, erhalten die Kontoinhabenden jeweils zum Beginn eines Jahres (ca. Februar) einen Kontoauszug über die im Vorjahr absolvierte Bildungszeit. Zusätzlich erhalten sie eine vorbereitete Erklärung, die sie auf Verlangen Ihrer Aufsicht vorlegen können.
Weist ein Bildungskonto 30 Stunden und mehr aus, erhält der Inhabende zusätzlich das begehrte gut beraten Zertifikat. Zudem können sie in diesem Fall ein personalisiertes gut beraten Weiterbildungssiegel erwerben, mit dem sie gegenüber ihren Kund:innen ihr Weiterbildungsengagement kennzeichnen können.
gut beraten Zertifikat und Weiterbildungssiegel
Sind in einem Bildungskonto 30 und mehr Stunden Weiterbildung dokumentiert, erhält der bzw. die Kontoinhabende das gut beraten Zertifikat. Darüber hinaus besteht in diesem Fall die Möglichkeit, mit einem personalisierten gut beraten Weiterbildungssiegel werbewirksam auf dieses besondere Engagement hinzuweisen.
Das individualisierte gut beraten Weiterbildungssiegel steht in unterschiedlichen Dateiformaten zur Verfügung und kann somit nahtlos in die persönliche Kommunikation (online und print) integriert werden: Zum Beispiel als Bestandteil der E-Mail Signatur, als Element auf dem geschäftlichen Briefpapier, als Hingucker auf der Webseite u.v.m.
So funktioniert's
Sind im laufenden Kalenderjahr bereits 30 Stunden Weiterbildung dokumentiert? Kontoinhabende erhalten in diesem Fall nach Ablauf einer 28-tägigen Stornofrist automatisch eine E-Mail mit dem gut beraten Zertifikat und einem Bestelllink für das gut beraten Weiterbildungssiegel. Über diesen Link kann das Weiterbildungssiegel gegen einen Kostenbeitrag von 11,90 € brutto im gut beraten Shop bestellt werden. Unmittelbar nach Zahlungseingang steht das Siegel zur Verfügung (E-Mail Versand, Download).
Kontakt
Bei Fragen steht Ihnen unser gut beraten Support-Team zur Verfügung: