Weiterbildungsverpflichtung: Versand der Weiterbildungserklärungen für vertrieblich Tätige läuft bei uns
Vertrieblich Tätige in der Versicherungswirtschaft sind gesetzlich verpflichtet, sich alljährlich mindestens 15 Stunden weiterzubilden. Ob dies erfolgt ist, überprüft stichprobenartig die jeweilige Aufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. Industrie- und Handelskammer). Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Den gut beraten-Nachweis mit dem dazugehörigen Kontoauszug erhalten in diesen Tagen alle Inhabenden eines Weiterbildungskontos, sofern darauf für 2025 mindestens 15 Stunden Weiterbildung dokumentiert sind.
Anstehende Optimierung der Weiterbildungsdatenbank
In Summe weist die Weiterbildungsdatenbank allein für 2025 mehr als 2,2 Millionen Stunden absolvierter Weiterbildungszeit aus. Diese verteilen sich auf mehr als 120.000 Weiterbildungskonten. Die gut beraten-Weiterbildungsdatenbank ist eine wichtige und verlässliche Grundlage für die Dokumentation der Weiterbildungsleistungen vertrieblich Tätiger in der Versicherungswirtschaft.
Um angesichts der kontinuierlich wachsenden Datenmenge auch künftig eine optimale Performance sicherzustellen, wird ab Mai dieses Jahres ein Löschkonzept eingeführt, das anschließend jährlich angewendet wird. In der Weiterbildungsdatenbank werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich Daten des aktuellen sowie der fünf vorangegangenen Kalenderjahre vorgehalten.
Alle Nutzer:innen der gut beraten-Weiterbildungsdatenbank werden rechtzeitig vor Löschung der Daten ausführlich informiert.

