Nachweise

gut beraten Kontoauszug

Alle Bildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Bildungsdienstleistern auf die Bildungskonten der vertrieblich Tätigen gebucht werden, finden sich auf deren Kontoauszug wieder.  Kontoinhabende, die von der Aufsichtsbehörde, dem Arbeit- oder Produktgeber aufgefordert werden, die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nachzuweisen, können den Kontoauszug hierfür nutzen. Bei jeder neu eingetragenen Bildungsmaßnahme erhalten die Kontoinhabenden bei entsprechender Einstellung in den Stammdaten automatisch einen Kontoauszug zugestellt.


gut beraten Erklärung

Bei gut beraten wird den Inhabern eines Bildungskontos ihre Weiterbildung, die sie bei den unterschiedlichen Bildungsdienstleistern absolviert haben, gesetzeskonform dokumentiert. Jede:r Kontoinhaber:in, der die gesetzliche Anforderung von 15 Stunden im Kalenderjahr erfüllt hat, erhält hierüber automatisch eine vorbereitete Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gemäß Anlage 4 der VersVermV.


gut beraten Zertifikat

Kontoinhabende, die über die gesetzliche Anforderung hinaus mindestens 30 Stunden Bildungszeit im Kalenderjahr erreicht haben, erhalten automatisch ein gut beraten Zertifikat. Zudem haben sie die Möglichkeit, ein personalisiertes Weiterbildungssiegel zu erwerben.

Ansprechpartner:in
Support gut beraten 089 922001-850