Gesetzlicher Hintergrund

Mit der Umsetzung der EU-Vertriebsrichtlinie aus dem Jahr 2016 in deutsches Recht gibt es seit Februar 2018 für alle in der Versicherungswirtschaft vertrieblich Tätigen die gesetzliche Verpflichtung, sich in einem Umfang von mindestens 15 Stunden im Kalenderjahr weiterzubilden (siehe Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie).

Die Details zur Ausgestaltung der Weiterbildungspflicht regelt die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV). Diese wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Viele Anmerkungen des BWV Bildungsverbands wurden im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt.