Nachweispflicht - Alles, was Sie jetzt wissen sollten

Mit einem Bildungskonto bei der Initiative gut beraten sind Sie als vertrieblich Tätiger bestens ausgerüstet, um die Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung zu dokumentieren und gegenüber Aufsichtsbehörden, Arbeitgebern oder Produktgebern nachzuweisen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Nachweispflicht haben wir hier aufgelistet:

1. Welche Serviceleistung erhalte ich von gut beraten?

Anfang Februar senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Übersicht, über die von Ihnen im Vorjahr bei gut beraten dokumentierten Weiterbildungsmaßnahmen. Bei Erreichen von mindestens 15 Stunden Weiterbildungszeit erhalten Sie zusätzlich eine für Sie vorbereitete Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach Anlage 4 der VersVermV. Wenn Sie von Ihrer Aufsichtsbehörde, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Produktgeber aufgefordert werden, Ihre Weiterbildung nachzuweisen, können Sie diese nutzen. Die Erklärung gilt nur in Verbindung mit dem beigefügten gut beraten Kontoauszug.

2. Warum sind nicht alle Bildungsmaßnahmen, die ich besucht habe, auf meinem Kontoauszug aufgeführt?

Für die Buchung der Bildungszeit ist, je nach Art der Zusammenarbeit mit der Initiative gut beraten, der seminardurchführende, zertifizierte Bildungsdienstleister zuständig. Bitte wenden Sie sich für Rückfragen zu Ihrer Bildungsmaßnahme zunächst direkt an den jeweiligen Bildungsdienstleister.

Bildungszeit von Maßnahmen, die Sie bei nicht-zertifizierten bzw. nichtbuchenden Bildungsdienstleistern absolviert haben, können Sie über den Prozess einer manuellen Prüfung und Buchung Ihrem Bildungskonto hinzufügen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

3. Warum habe ich keine Erklärung erhalten, obwohl ich 15 Stunden Bildungszeit gesammelt habe und diese auf dem Kontoauszug dokumentiert sind?

Eine Buchung der Bildungszeit kann innerhalb von 28 Tagen storniert werden. Erst nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie die Erklärung über die Erfüllung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung.

4. Muss ich die Erfüllung meiner Weiterbildungsverpflichtung aktiv melden?

Nein, erst wenn Ihre Aufsichtsbehörde, Ihr Arbeitgeber oder Ihr Produktgeber Sie auffordert, müssen Sie den Nachweis erbringen. Hierzu dient Ihnen die Erklärung in Verbindung mit dem gut beraten Kontoauszug.

Ansprechpartner:in
Support gut beraten 089 922001-850