- Initiative gut beraten
- Qualitätssicherung
- Über uns
- Support
- Bildungskonto
Der Bildungsdienstleister hat die Möglichkeit, im Rahmen eines Maßnahmen-Checks ausgewählte Weiterbildungsangebote durch die Geschäftsstelle gut beraten auf Anrechenbarkeit überprüfen zu lassen. Die Geschäftsstelle spricht dabei Empfehlungen auf Basis ihrer bisherigen Erfahrungen aus. Die Entscheidung über die Anrechenbarkeit von Maßnahmen liegt im Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde.