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Im Audit wird die Umsetzung und Einhaltung der Anrechnungsregeln sowie die korrekte Eintragung von Bildungszeit beurteilt. Dabei wird überprüft, ob die Bildungsdienstleister die Vergabe von Bildungszeit nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, insbesondere der Anrechnungsregeln sowie des Qualitätssicherungshandbuchs, vorgenommen haben.
Die Audits basieren auf einer formalen Prüfung von Dokumenten. Die Prüfung erfolgt grundsätzlich alle drei Jahre. Abweichungen sind in begründeten Fällen möglich. Die Durchführung erfolgt in der Regel online.
Bei Auffälligkeiten in Hinblick auf nicht regelkonformes Verhalten eines Bildungsdienstleisters kann die Geschäftsstelle gut beraten jederzeit ein zusätzliches, anlassbezogenes Audit anberaumen; dies kann beispielsweise bei offensichtlich nicht plausiblen Eintragungen in der Weiterbildungsdatenbank der Fall sein.