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Der Bildungsdienstleister ist berechtigt, mit der Geschäftsstelle gut beraten jährlich einen Qualitätssicherungs-Dialog zu führen. In diesem Dialog hat der gut beraten Partner die Möglichkeit, mit der Geschäftsstelle in Kontakt zu treten, um Fragen zu stellen, Prozesse zu besprechen und in Austausch zu treten. Der Qualitätssicherungs-Dialog kann via Webmeeting oder telefonisch durchgeführt werden.