FAQ der Aufsichten zur Weiterbildungsverpflichtung aktualisiert

FAQ der Aufsichten zur Weiterbildungsverpflichtung aktualisiert

02. November 2021 | gut beraten

Aktuelle Ergänzungen schaffen Klarheit u.a. bei den Themen Agenturmanagement, Personalführung, Erbschaft, Schenkung, Nachhaltigkeit…

Am 2. November 2021 wurde eine aktualisierte Fassung der FAQ mit weiteren Ergänzungen veröffentlicht. Folgende wichtige Punkte zur Anrechenbarkeit von Weiterbildungen wurden neben weiteren neu in die FAQ aufgenommen:

 

  • FAQ Nr. 5: Agenturmanagement inklusive betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen im Versicherungsvertrieb sind für die nachhaltige Führung und Weiterentwicklung einer Vertriebseinheit erforderlich und weisen einen entsprechenden Kundennutzen auf und sind daher anzuerkennen. Auch Weiterbildungen zu Personalführung im Versicherungsvertrieb sind anzuerkennen. Agenturmanagement, die betriebswirtschaftliche Weiterbildung und die Weiterbildung zur Personalführung müssen jedoch zwingend im Versicherungskontext stattfinden (Seite 5).
  • FAQ Nr. 5.7 und 5.8: Schulungen mit Inhalten zu den Themengebieten Erbschaft, Schenkung und Nachhaltigkeit können angerechnet werden, wenn die Weiterbildung im Kontext der Versicherungsvermittlung steht (Seite 6 und 7).

 

Diese Themen haben wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen und -verbänden in die Gespräche und Abstimmungen mit den Aufsichten eingebracht. Wir begrüßen es sehr, dass sich die Aufsichten unserer Argumentation anschließen konnten und dadurch für mehr Klarheit und Sicherheit in der IDD-Umsetzung sorgen.

 

Ansprechpartner:in
Monika Klampfleitner 089 922001-839